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Montag - Freitag

8.30 - 18.00 Uhr

Samstag

8.00 - 12.00 Uhr

Fahrzeugrückgaben auch außerhalb
der Öffnungszeiten möglich.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Reservierung

Haben Sie immer Mietwagen vorrätig?
Selbstverständlich versuchen wir stets, Ihnen das gewünschte Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass je nach Nachfrage nicht immer alle Mietfahrzeuge vorrätig sind. Gerade für Termine an Wochenenden und zum Monatsende erhalten wir zahlreiche Kundenanfragen. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Transporter zu reservieren.
Wie lange im Voraus sollte ich einen Transporter reservieren?
Erfahrungsgemäß sind Termine am Monatsende und den Wochenenden schnell ausgebucht. Melden Sie sich daher frühzeitig, sobald Sie einen festen Termin für Ihren Umzug oder Ihre Transportfahrt haben. Unser Tipp: Unter der Woche besteht eine größere Chance, dass der gewünschte Mietwagen zur Verfügung steht.
Wie kann ich einen Mietwagen bei Ihnen reservieren?
Für eine verbindliche Reservierung haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie besuchen uns und leisten eine Mindestanzahlung von 25,- € pro Anmiettag oder Sie senden uns eine schriftliche Bestellung über unser Kontaktformular, die wir schriftlich bestätigen. Vorher empfiehlt es sich jedoch, die Verfügbarkeit des Mietwagens sowie weitere Details telefonisch mit uns abzusprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir am Telefon keine verbindlichen Reservierungen annehmen können.
Kann ich auch sonntags oder an Feiertagen ein Mietfahrzeug bei Ihnen anmieten?
Sonn- und feiertags haben wir geschlossen. Wenn Sie Transporter oder Anhänger an Sonn- und Feiertagen benötigen, müssen Sie diese aus organisatorischen Gründen auch für den Vortag anmieten.
Kann ich einen Transporter auch nur stundenweise mieten?
Unsere günstigen Tagestarife gelten in der Regel immer bis zum Folgetag um 7.00 Uhr morgens. Eine stundenweise Anmietung unserer Miettransporter zu reduzierten Preisen ist leider nicht möglich.
Haben Sie auch PKW?
Da wir uns auf die Vermietung von Transportern, LKW und Anhänger spezialisiert haben, führen wir leider keine PKW.
Welchen Führerschein benötige ich?
Fast all unsere Mietwagen lassen sich mit einem Führerschein der Klasse B fahren. Einzige Ausnahme bilden Fahrzeuge der Preisgruppe 7 (7,5 t) – hierfür ist mindestens ein Führerschein der Klasse C1 oder höher erforderlich. Sollten Sie im Besitz des „alten“ Führerscheins Klasse 3 sein, dürfen Sie alle Transporter und LKW fahren. Allerdings sollte in jedem Fall bei LKW mit 3,5 t und 7,5 t Fahrpraxis mit Fahrzeugen dieser Größenordnung vorhanden sein.
Welchen Führerschein benötige ich für Ihre Anhänger?
Um einen Anhänger mitführen zu dürfen, werden entsprechende Führerscheinklassen benötigt. Genauere Details hierzu finden Sie unten auf unserer Anhängerübersicht.

Anmietung / Abholung

Wann kann ich das Mietfahrzeug abholen?
Unabhängig von unseren Öffnungszeiten ist eine Abholung der Mietwagen montags bis freitags nicht vor 9.00 Uhr, samstags nicht vor 8:30 Uhr möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, sprechen wir in der Regel jedoch konkrete Termine mit Ihnen ab, wann Sie das Fahrzeug abholen können.
Wer darf den Mietwagen fahren?
Fahrberechtigt sind nur Personen, die als Mieter im Mietvertrag eingetragen sind und gegen Vorlage ihrer Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme anwesend sind. Das Mindestalter beträgt 20 Jahre, den Führerschein müssen Sie mindestens 24 Monate besitzen (Ausnahme: Firmenfahrer).
Kann ich meinen Privatwagen bei Ihnen parken?
Entlang der Straße zu unserem Gelände und auf unserem Hof befinden sich zahlreiche Parkmöglichkeiten.
Was muss ich zur Abholung mitbringen?
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Abholtermin Ihren EU-Führerschein sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Adressnachweis mit. Beachten Sie bitte außerdem, dass der voraussichtliche Mietbetrag sowie eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro spätestens bei der Abholung zu bezahlen sind.
Wie kann ich bei Ihnen bezahlen?
Der voraussichtliche Mietpreis sowie die Kaution sind im Voraus bei der Abholung zu entrichten. Den Gesamtbetrag können Sie entweder bar oder bequem per EC-Karte begleichen. Kreditkarten können wir leider nicht akzeptieren. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir die Kaution in bar wieder auszahlen.
Wie bin ich versichert?
Bei Schäden am Mietfahrzeug beträgt die Selbstbeteiligung bei Transportern der Preisgruppe 2 bis 4 pro Schadensfall 500,00 Euro, bei Preisgruppe 6 bis 9 750,00 Euro. Bei Teilkaskoschäden (z. B. Feuer-, Diebstahl-, Glasbruch- und Wildschäden) liegt die Selbstbeteiligung bei 150,00 Euro. Genaueres entnehmen Sie bitte unseren Mietbedingungen (insbesondere § 5-7).
Kann die Selbstbeteiligung auch reduziert werden?
Wir möchten, dass unsere Mieter sorgsam mit unseren Fahrzeugen umgehen. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung gegen Aufpreis ist bei uns daher leider nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kann ich auch spontan Zubehör für meinen Umzug bei Ihnen mieten?
Damit wir sicherstellen können, dass wir genügend Decken, Rollbretter oder Sackkarren für Ihren Umzug vorrätig haben, empfiehlt es sich, diese gleich bei der Reservierung mitzubestellen. Gerne statten wir das Mietfahrzeug schon im Vorfeld mit dem entsprechende Zubehör für sie aus, damit Sie direkt starten können. Sollten Sie sich erst spontan bei der Abholung für unser Umzugszubehör entscheiden, helfen wir Ihnen selbstverständlich je nach Verfügbarkeit auch gern aus.
Vermieten Sie auch Halteverbotsschilder für Umzüge?
Leider nein. Parkverbotsschilder müssen je nach Ort, Stadt oder Gemeinde beim Ordnungsamt, dem örtlichen Straßenverkehrsamt, der Stadtverwaltung o. ä. beantragt werden. Bitte erfragen Sie dort, wo Sie Halteverbotsschilder ausleihen können.

Rückgabe / Abrechnung

Wann muss ich den Mietwagen zurückbringen?
Die Rückgabe des Mietfahrzeugs muss spätestens zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Unsere Tagestarife gelten in der Regel bis zum Folgetag der Anmietung um 7.00 Uhr morgens (8.00 Uhr morgens an Sonn- und Feiertagen). Vorzeitige Rückgaben sind selbstverständlich jederzeit möglich.
Was muss ich bei der Rückgabe beachten?
Das Fahrzeug ist besenrein und vollgetankt auf unserem Gelände abzustellen. Achten Sie bitte darauf, dass das Licht ausgeschaltet und sämtliche Fenster und Türen verschlossen sind. Anschließend füllen Sie bitte den Rückgabezettel aus, legen die Tankquittungen der Fahrzeugmappe bei und deponieren die Mappe samt Schlüssel in unserem Briefkasten.
Muss ich trotz der vereinbarten Freikilometer tanken?
Ja, denn die Kosten für Kraftsstoff sind nicht im Mietpreis enthalten. Sie erhalten Ihren Mietwagen mit vollem Tank und geben ihn mit vollem Tank zurück. Somit können Sie selbst entscheiden, wo und zu welchem Preis Sie tanken.
Was passiert, wenn ich nicht tanke?
Falls Sie es nicht schaffen sollten zu tanken, übernehmen wir gerne die Betankung für Sie. Beachten Sie dabei jedoch, dass wir für diesen Service einen unserer Mitarbeiter abstellen müssen und Ihnen daher eine Betankungsgebühr in Rechnung stellen. Aufgrund der sich täglich ändernden Kraftstoffpreise können Sie den aktuellen Preis bei der Anmietung erfragen.
Sind Rückgaben auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich?
Eine Rückgabe ist jederzeit möglich, auch nachts. Achten Sie darauf, das sämtliche Türen und Fenster des Miettransporters verschlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist. Werfen Sie nach dem Ausfüllen des Rückgabezettels die Fahrzeugmappe mit dem Autoschlüssel in unseren Briefkasten.
Wie erhalte ich meine Kaution zurück?
Die Kaution wird generell in bar ausgezahlt. Gegen Vorlage Ihres Mietvertrages erfolgt die Endabrechnung durch Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person. Die Abrechnung ist jederzeit von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 17.30 Uhr möglich.
Güntzel Autovermietung GmbH
Schiffahrter Damm 215
48147 Münster
Telefon: 0251 - 230 12 12
Mail: info@guentzel-auto.de
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Fahrzeugrückgaben auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich (Schlüsseleinwurf).